Gerichtsurteil verunsichert Webdesigner
“»Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 24. August 2004 (Az. 5 U 51/04) verstößt die Übernahme von Grafiken und Stylesheets auf die Website eines Konkurrenten nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Die Klägerin hatte eine Website online gestellt, die unter anderem drei Computergrafiken enthielt, die sie nach eigenen Angaben mit großem Aufwand bearbeitet und erstellt hatte. Insgesamt habe sie für die Erstellung der Grafiken und der Website einen Betrag von 15.000 Euro aufwenden müssen. Diese drei Bilder sowie die Stylesheets der Seite, also Schrift- und Farbkombinationen, fand die Klägerin auf der Website des Beklagten wieder, zu dem sie in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Die daraufhin eingereichte Unterlassungsklage wurde in erster Instanz vom Landgericht Bochum als unbegründet abgewiesen. Dieser Entscheidung folgten nun überraschend auch die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.«”
siehe auch:
- heise.de