Geistige Schöpfung oder Software-Algorythmen

“Gerade scheint sich durchzusetzen, dass Internet kein rechtsfreier Raum ist, in dem man sich nolens volens am geistigen Gut Anderer selbst bedienen darf, da kommt von hochrichterlicher Seite der Einwand, es sei ja wohl keine Kunst mit der heutigen Software eine Fotokollage zu erzeugen. Dies mache die Software ja wohl fast schon vollautomatisch. Ergo keine geistige Schöpfung und damit kein Schutzrecht gemäß dem Urheberrecht.”

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