Österreichs Oberster Gerichtshof zu Herausgabepflicht von Quellcode

“Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Verfahren (Az. 9 Ob 81/04h) dargelegt, dass die Herausgabe des Quellcodes nicht unverzichtbarer Bestandteil eines Softwareerstellungsvertrags ist. Das Gericht folgt damit entsprechenden Grundsätzen der deutschen Justiz. Während es bei Standardsoftware, die nicht für bestimmte Kunden, sondern den Massenmarkt angefertigt wird, es in der Regel keine Pflicht zur Herausgabe des Sourcecodes gibt, war dies im Bereich der individuell erstellten Software in Österreich noch nicht höchstgerichtlich entschieden worden. Nun steht fest, dass bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Quellcode eines individuell für einen bestimmten Kunden angefertigten Programms nur unter besonderen Umständen geliefert werden muss.”

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