Die Beteiligten
Es ist wirklich eine kniffelige Situation: In einer gepflegten demokratischen Rechtsordnung sollten Richter, Opfer und Täter möglichst unabhängig von einander sein. Die Betrachtung der öffentlichen Debatte um “die Medien” offenbart jedoch, dass der kategorische Imperativ (auch) hier nicht aufgeht. Aber es zeige mir jemand Jemanden unbeteiligtes.
Trotzdem; nein gerade deswegen gilt es, dass sich die Beteiligten noch genauer selbst wie auch gegenseitig hinterfragen. Dass noch feiner hingesehen wird, ob die Regeln des Diskurses, der Wissenschaftlichkeit und der Genauigkeit eingehalten werden. Ohne jedoch – und darauf lege ich bedeutenden Wert – die Chancen die in den Utopien des Wandels stecken zu vernachlässigen.
Ein typischer Fall, in dem die klassischen Tugenden des Journalismus hoch im Kurs stehen sollten. Genaue Recherche, Mehrfachüberprüfung der Quellen, das gleichberechtigte Darstellen von These und Antithese und der Verzicht auf eine mittelbare und unmittelbare Synthese, Distanz usw.
Und doch kein typischer Fall; da der öffentliche Diskurs von denen ausgetragen wird, um die es geht. Und dabei geht es nicht nur um einen Markt, es geht um eine Identitätsfrage der Gesellschaft: Wer ist eigentlich für die öffentliche Meinungsbildung verantwortlich? Tragen wir Meinungsbildungsprozesse repräsentativ aus? Oder hat jeder das Recht, aktiv teilnehmen zu können? (…)
Beteiligt sind also Alle.
Der Tathergang
Ist es nun angemessen, wenn in einer solchen Situation einer der repräsentativsten Vertreter der institutionalisierten Medien eine zu großen Teilen populärwissenschaftliche Momentaufnahme produziert? Wozu soll diese dienen? Unterhaltungszwecken? Oder zur gezielten Manipulation? Ich bin nicht sicher, was mir lieber wäre. Aber es fehlt mir die Phantasie für einen plausiblen dritten Grund. Ausser vielleicht: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Autor.
Glücklicherweise fällt dieses Ereignis in eine Zeit, in der ubiquitäre, diskursive Medien für jeden erreichbar sind. So begegnen eben diese herausragenden Vertreter einer Gattung (des Verlegertums des 20. Jhds. – nicht etwa des Journalismus), einer Öffentlichkeit in der sie als Gleiche auf Augenhöhe wahrgenommen werden. Sie werden vllt. gar von denen, die sie für Rezipienten halten, ernster genommen, als sie diese nehmen.
Die Ernsthaftigkeit dieser “Rezipienten” mag u.U. ebenso unbewusst sein. Entweder durch Gleichgültigkeit oder eben durch die Neigung, alle möglichen Gegenüber als gleichberechtigte Teilnehmer an einem Diskurs zu sehen. Und nicht als Rezipienten.
Diese Diskussion ist nun nicht neu. Eigentlich wurde sie schon vor rund 10 Jahren ausführlich geführt. Mit zahlreichen Beteiligten. Von abstrakteren Auseinandersetzungen mit dem Thema wie der von Walter Benjamin, von Andy Warhol und von weiteren mal ganz zu schweigen. Nun ist sie im letzten Jahr wieder entfacht worden und auch wir haben sie in der zweiten Session der ästhetischen Gesellschaft aufgegriffen.
Unsere Debatte zum Thema wurde dann wiederum in den Kommentaren in meinem Blog aufgegriffen. Wunderbare Rekursion.
Die Beweisführung
Und hier beginnt nun die Beweisführung. Verlage kämpfen darum, in einem Markt eine Rolle spielen zu dürfen um für ihre Shareholder einen Shareholder-Value herausarbeiten zu können. Sie begründen einen Anspruch auf diesen Markt damit, dass sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Dieser Beitrag wird unter dem Schlagwort “Die vierte Macht im Staate” zu sein zusammengefasst.
Es gibt also verschiedene Ebenen zu betrachten; mindestens die Folgenden:
- eine gesellschaftliche Ebene
- eine merkantile Ebene
- eine politische Ebene
- eine Ego-Ebene
Auch dieses wurde schon vor locker einen Jahrzehnt herausmäandert. Und ist sicher in den einschlägigen Suchmaschinen unter dem Stichwort “Blogger und Journalisten” oder “Blogger vs. Journalisten” oder so zu finden.
Etwas schwierig wird es eben nun, wenn jemand, der mit gutem Journalismus seinen Anspruch die vierte Macht im Staate zu sein erhebt und damit das Anrecht auf einen Markt verbindet. Und wenn dieser Jemand im gleichen Atemzug die oben zitierten grundlegenden Regeln des selben Journalismus missachtet. In dem er eben nicht ausführlich recherchiert, nicht These und Antithese gleichberechtigt zulässt und sich selbst nicht die Schlussfolgerung verweigert… Wenn Neutralität und Distanz auf Grund der Vermischung von Jobs unmöglich sind.
Schwierig ist dies aus zweierlei Gründen. Erstens impliziert dieser Anspruch, dass die Teilnehmer des Staates jene vierte Macht zur Meinungsbildung benötigen. Als dieses Argument von technischen Hürden gestützt wurde, war es auch sicher berechtigt. Im 21. Jhd. bestehen diese Hürden jedoch nicht mehr. Zugang zu Information ist nicht mehr durch Zeit und Raum begrenzt. Folglich muss der, der die vierte Macht als institutionalisierte Macht aufrecht erhalten will, sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Mitbürger eben nicht als gleichberechtigte Mitbürger zu sehen. Sondern vielmehr als intellektuell Unterstützungsbedürftige.
Zur Frage der Beweislast
Zweitens. Zweitens muss derjenige, der mit dem Titel der vierten Macht wirtschaftliche Interessen verbindet nachweisen, warum die Gesellschaft einen Preis (Geld, Kontrollverlust, Delegation von Meinungsbildung, …) zahlen soll. Denn zur Debatte steht nicht, die Abschaffung dieses Titels. Es geht um die Frage, wer ihn haben soll. Offensichtlich schwingt zur Zeit das Pendel dahin, dass eine allgemeine Öffentlichkeit – wir alle – diesen Titel inne haben soll.
Es liegt also an der Gegenseite nachzuweisen, dass sie in der Lage ist eine qualitativ und fachlich höherwertige vierte Macht darzustellen, als die Gesellschaft es selbst kann. Bzw., dass es eine allgemeine Öffentlichkeit dieser Aufgabe selbst nicht gewachsen ist.
Dieser Nachweis kann gemeiner Weise leider nicht im Elfenbeintürmchen ausgekungelt werden. Dieser Nachweis geschieht eben auf einem Markt. Einem Markt in dem Systeme gegeneinander unter systemischen, unter evolutionären Regeln antreten.
Wer sich nun verblüfft umguckt und feststellt, dass, die vierte Macht zu sein, kein Erbrecht war, braucht dringend Grundschulnachhilfe in Sachen Demokratie.
Kein Urteil
Nein. Ich werde hier kein Urteil fällen. Ich habe zu sehr schon die Position der Anklage eingenommen. Zudem steht es einem Einzelnen auch gar nicht zu, ein Urteil in dieser Sache zu fällen. Das Urteil wird diesmal nicht im Namen des Volkes, sondern vom Volk, qua seiner Marktfunktion gefällt.
Wir haben es mit hochgradig systemischen Effekten zu tun. Und Siggi zitiert in unseren Sessions im Wavetank nicht ohne Grund dauernd Luhmann, spricht Dr. J. von der Entwicklung der Rolle des Autors in der Postmoderne und verweise ich auf Esposito… ;-)
Für mich halte ich aber fest, dass ich es ausserhalb kleiner privater Zirkel für unangemessen halte, populärwissenschaftlich auf die Revolution der gesellschaftlichen Kommunikations-Apparate, -Gesten, -Riten und -Medien zu reagieren. Ein öffentlicher Eureka-Ruf, der deutlich macht, dass eine Unkenntnis der Ergebnisse einer Jahrzehnte alten Debatte vorliegt, ist in der Regel peinlich. Geht es nun um demokratische Werte kann dies aber auch gefährlich werden…
Im weiteren Kontext lesenswert:
- Wavetank: Begriffsdefinition
- Wavetank: Just say NO
- Vernetztes Entscheiden
- Ästhetische Gesellschaft: Die Gesellschaft als offenes Kunstwerk
- Wavetank: Bot mediated Reality
- Wavetank: Collaboration und Konflikt