July 27th, 2005 by Tim Bruysten in telekratur

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zum Sicherheitsgesetzt des Landes Niedersachsens verkündet und verkündet, daß selbiges gegen das Grundgesetz verstößt. Die vorbeugende Telefonüberwachung ist damit nur noch unter strengen Auflagen möglich.

In diesem Sinne sollten auch Providerdaten und Telefonverbindungsdaten grundsätzlich vor den Augen Neugieriger oder Übereifriger geschützt werden.

siehe auch:
- Datenschützer: Anonymität im Netz ein gesetzlich verbrieftes Recht
- Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch
- Sicherheitswahn untergräbt Freiheit
- US-Gericht: Musikindustrie hat keinen Anspruch auf Daten von Internet-Usern
- Peter Schaar warnt vor allgemeiner Überwachungskultur

extern zum Thema:
- dradio.de
- heise.de
- heute.de

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