February 18th, 2005 by Tim Bruysten in open source

“Ein Münchner Mathematikprofessor hielt im Wintersemester 2003/2004 eine Vorlesung “Einführung in die Stochastik”. Die Einleitung schloss mit zwei längeren Karl-Valentin-Zitaten, nämlich der Radfahrerszene aus “Theater in der Vorstadt” (zwei Skriptseiten) sowie dem ungekürzten “Der ängstliche Hausverkäufer” (drei Skriptseiten).

Ein knappes Jahr später, im Dezember 2004, fand der “Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses” das Skript im Netz und ließ dem Professor im Namen von A. K., Enkelin und Erbin von Karl Valentin, umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen: Er solle sich verpflichten, die (a) Valentin-Passagen weder im Internet zu veröffentlichen noch (b) in einem Skript für Vorlesungen zu vervielfältigen und zu verteilen.”

siehe auch:
- UNESCO: Ohne Meinungsfreiheit keine Informationsgesellschaft
- Das »neue« Urheberrecht…
- Bundestag debattiert über Informationsfreiheitsgesetz
- China geht gegen Intellektuelle wegen Internet-Artikeln vor

mnemo (beta):

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