January 29th, 2005 by Tim Bruysten in open source, patente

Apple hat es vorgemacht. Es ist möglich, mit einem großzügigen Lizenzmodell und dem Onlineverkauf von Musik einen durchaus nennenswerten Umsatz zu erzielen. Ungeachtet dessen scheinen viele Musikkonzerne ihre potentiellen Kunden verprellen zu wollen. Ich hoffe auf den Moment, in dem mehr Musiker ohne Plattenvertrag, allein über die (eigene) Distribution über das Internet, ihre Produkte vertreiben werden.

Ein solches Konzept würde höchstwahrscheinlich einen höheren Gewinn für die tatsächlichen Urheber bei einem niedrigeren Preis für den Käufer bringen. Denn, dass Musiker für ihre Arbeit bezahlt werden sollen, steht wohl ausser Zweifel. Und warum sind noch gleich die Musikverlage wirtschaftlich so erfolgreich gewesen? Weil es damals keinen anderen anderen Weg gab, den Kunden zu erreichen, als über eine stationäre Distribution? Mmmhhhh…

Gleichzeitig wird es höchstezeit, dass (siehe Heise-Artikel) Links nicht als kriminelle Elemente, sondern Grundstruktur des Internet verstanden werden und zwar grundsätzlich. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal einen solchen Satz formulieren müßte, doch das natürliche und selbstverständliche Recht von Meinungs- und Pressefreiheit drückt sich gerade durch die Möglichkeit der Setzung von Links aus, da dadurch nicht nur die Freiheit des Schreibenden, seine Meinung zum Ausdruck bringen zu können verstärkt wird, sondern auch der Lesende mehr Informationen an die Hand bekommt, sich seine Meinung erst bilden zu können.

Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab
Im Auftrag diverser Großunternehmen der Musikindustrie (BMG, edel, EMI, Sony Music, Universal Music und Warner Music) hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf am heutigen Freitag dem Heise Zeitschriften Verlag eine Abmahnung zugestellt. Darin wird dem Verlag unter anderem vorgeworfen, durch einen Artikel im Newsticker von heise online (AnyDVD überwindet Kopierschutz von “Un-DVDs”) gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu verstoßen und illegal “Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen” zu verbreiten. Diese Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung derartiger Soft- und Hardware.”

dazu passt auch folgende Meldung:

Ein norwegischer Informatikstudent ist wegen Links zu Websites, die kostenlose MP3-Downloads anbieten, zu einer Strafe von über 12.000 Euro verurteilt worden.

siehe auch:
- US-Gericht: Musikindustrie hat keinen Anspruch auf Daten von Internet-Usern
- musik im web
- musik for free
- Informationsfreiheit ist kein Verbrechen

extern:
- spiegel.de: Musikindustrie mahnt “Heise.de” ab

mnemo (beta):

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