“Über die Privilegierung von Forschung und Lehre bei der Neufassung des Urheberrechts wird noch gerungen. Irene Pakuscher vom Bundesministerium für Justiz sagte in der Abschlussdiskussion bei der Dritten Digital Rights Management Konferenz in Berlin: “Die Bedürfnisse der Wissenschaft haben uns sehr beschäftigt. Das ist auch ein Thema, zu dem auch mit dem vorgelegten Entwurf vielleicht noch nicht das allerletzte Wort gesprochen worden ist”.”
In der “Göttinger Erklärung”, in der deutsche Wissenschaftler eine Verbesserung des Urheberrechtes zugunsten von Universitäten fordern, heißt es dazu:
“Es liegt aber im Interesse einer jeden Gesellschaft, dass für Wissenschaft und Ausbildung ein möglichst freizügiger Umgang mit Wissen und Information weiterhin gewährleistet wird.”
Und nicht nur in Wissenschaft und Forschung, auch kleinen Betrieben oder auch Schulen muß, wenn die Innovationskraft - und damit die Fortentwicklung - einer Gesellschaft erhalten bleiben soll, ein offener und freizügiger Zugang zu Informationen gesichert werden.
Die Göttinger Erklärung formuliert weiter:
“Wissenschaft und Forschung nutzen den Stand des Wissens und bauen darauf auf. Dies findet in ständigen kommunikativen Prozessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in kleinen lokalen Teams sowie in einem weltweiten Informationsaustausch statt. Diese Informations- und Kommunikationsprozesse dürfen im Urheberrecht nicht durch restriktive Regelungen behindert werden. Der freie Zugang zur Information sowie ihre langfristige Sicherung, die Zugänglichkeit zum Wissen und zum kulturellen Erbe müssen gefördert und bewahrt werden. Denn die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft ist direkt abhängig vom offenen Austausch der Erkenntnisse. Für die Wissenschaft und ihre Entwicklung sind dies Existenzfragen.”
Gleichzeitig wird aber auch eine Vergütung für den Zugriff auf (bestimte) Informationen erwogen. Diese Frage ist mit Sicherheit berechtigt, wenn diese Vergügutn so bemessen ist, dass auch Studenten und die angesprochenen kleinen Betriebe diese ohne Schmerzen entrichten können. Weitergehend muß dann aber auch die Frage nach dem Anteil der Gesellschaft an einer Entwicklung gestellt werden, da sie ja an vielen Stellen über Steuern Investitionen finanziert, Hochschulen ausstattet, Professoren bezahlt oder Studenten ein hoffentlich kostenloses Studium ermöglicht und damit erst die Grundlagen für Wissenschaft und Forschung jeder Art, auch der privatwirtschaftlichen, legt.
Daher muß Wissen generell frei sein und sollte nach Ablauf einer gewissen Zeit verpflichtend öffentlich und kostenfrei zugänglich sein, womit es zu allgemeinem Kulturgut werden kann.
siehe auch:
- IBM gibt 500 Patente für Software-Entwickler frei
- Software-Patente: EU-Kommission soll Gesetzgebung neu starten
- “Die Softwarepatent-Richtlinie ist trügerisch, gefährlich und demokratisch nicht legitimiert”

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