January 5th, 2005 by Tim Bruysten in telekratur

“Zumindest beim Zugriff auf die User-Daten von Internet-Providern musste die US-Musikindustrie eine erneute Schlappe einstecken. Ein weiteres Berufungsgericht in Missouri entschied, dass Internet-Provider die Daten von Nutzern nicht auf eine im Schnellverfahren vom US-Musikindustrieverband RIAA erlangte Anordnung hin herausgeben müssen. Ohne eine Klage, die sich gegen einen Anwender mit einem konkreten Verdacht richtet, er habe urheberrechtlich geschütztes Material illegal im Internet zum Tausch angeboten, hat die RIAA keinen Anspruch darauf, die User-Daten zu erfahren.”

mnemo (beta):

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